Wann lohnt es sich, den Stromvertrag zu prüfen?
- wenn eine Preisänderung angekündigt wurde
- wenn die Vertragslaufzeit oder Preisgarantie dem Ende entgegengeht
- wenn der aktuelle Tarif schon länger nicht überprüft wurde
- bei Umzug oder veränderter Verbrauchssituation
- wenn neue Verbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto hinzukommen
Welche Daten werden für einen Vergleich benötigt?
- Postleitzahl und Verbrauchsstelle
- Jahresverbrauch in kWh
- aktueller Anbieter bzw. aktueller Tarif
- Vertragsende oder Kündigungsfrist – sofern bekannt
- Zählernummer bzw. Marktlokations-ID für die spätere Abwicklung
- besondere Wünsche wie Ökostrom oder bestimmte Vertragslaufzeiten
Nicht nur auf den Arbeitspreis schauen
Ein günstiger Arbeitspreis allein macht noch keinen guten Vertrag. Für den tatsächlichen Jahrespreis sind auch Grundpreis, mögliche Boni, Preisgarantien und Vertragsbedingungen relevant. Bei Bonusangeboten sollte geprüft werden, welche Voraussetzungen gelten und wie der Tarif nach Ablauf des Bonusjahres aussieht.
So läuft ein Anbieterwechsel ab
- 1
Tarif und Vertrag prüfen
Zuerst werden Verbrauch, bestehender Vertrag und mögliche Kündigungszeitpunkte betrachtet.
- 2
Angebote vergleichen
Passende Angebote werden anhand der relevanten Kosten und Vertragsbedingungen gegenübergestellt.
- 3
Neuen Vertrag abschließen
Nach der Entscheidung wird der neue Liefervertrag beauftragt. Kündigung und Anmeldung werden entsprechend der jeweiligen Situation koordiniert.
- 4
Zählerstand dokumentieren
Zum Lieferantenwechsel sollte der Zählerstand abgelesen und an die beteiligten Marktpartner übermittelt werden.
Was bedeutet der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“?
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Stromlieferantenwechsel werktäglich innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Wichtig ist die Unterscheidung: Das betrifft den technischen Datenaustausch zwischen den Marktpartnern – nicht die vertragliche Kündigungsfrist. Ein Vertrag mit laufender Mindestlaufzeit endet deshalb nicht automatisch innerhalb von 24 Stunden.
Wichtig bei Umzügen
Ein Stromlieferantenwechsel kann nicht rückwirkend erfolgen. Wer in eine neue Wohnung oder ein neues Haus einzieht, sollte sich deshalb rechtzeitig vor der ersten Stromentnahme um den gewünschten Liefervertrag kümmern.
Muss ich selbst kündigen?
Das hängt von der Situation ab. Bei einem normalen Wechsel kann die Kündigung häufig über den neuen Lieferanten beziehungsweise im Rahmen der Wechselabwicklung erfolgen. Bei Sonderkündigungsrechten oder knappen Fristen kann eine direkte Kündigung durch den Kunden sinnvoll oder erforderlich sein. Energieverbund Nord stimmt den passenden Ablauf mit dem Kunden ab und begleitet auf Wunsch die weitere Abwicklung.
Ist während des Wechsels die Stromversorgung gefährdet?
Nein. Ein Lieferantenwechsel bedeutet nicht, dass physisch eine neue Stromleitung geschaltet wird. Netz und Zähler bleiben bestehen. Die Lieferstelle wird im Marktprozess einem neuen Lieferanten zugeordnet. Kommt kein neuer Vertrag zustande, greifen je nach Situation die gesetzlichen Mechanismen der Grund- oder Ersatzversorgung; eine planmäßige Wechselabwicklung führt nicht zu einer Versorgungslücke.
Was macht Energieverbund Nord?
Energieverbund Nord prüft Verbrauch und aktuelle Vertragssituation, vergleicht passende Angebote und bespricht die Unterschiede verständlich mit dem Kunden. Nach der Entscheidung begleiten wir die Abwicklung und behalten auf Wunsch auch zukünftige Laufzeiten im Blick.
Sie möchten Ihren Stromvertrag überprüfen lassen?
Quellen (Stand 30.09.2026)
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