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THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug.
Für reine Batterieelektrofahrzeuge kann eine pauschal anrechenbare Strommenge für die THG-Quote bescheinigt und vermarktet werden. Energieverbund Nord unterstützt Sie bei der Abwicklung und führt Sie durch die benötigten Schritte.
Was ist die THG-Quote?
Kurz eingeordnet
Beim nicht-öffentlichen Laden kann pro reinem Batterieelektrofahrzeug ein pauschaler Schätzwert an Strom angerechnet werden. Die Person bzw. das Unternehmen, auf die bzw. das das Fahrzeug zugelassen ist, gilt dabei als Ladepunktbetreiber. Nach erfolgreicher Bescheinigung kann diese Strommenge im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden.
So läuft es ab
In drei Schritten
- 1
Fahrzeugdaten übermitteln
Die wichtigsten Angaben und den Fahrzeugschein bereitstellen.
- 2
Unterlagen prüfen und einreichen
EVN bzw. der angebundene Abwicklungspartner koordiniert den Prozess.
- 3
Vermarktung und Auszahlung
Nach erfolgreicher Bescheinigung erfolgt die weitere Vermarktung gemäß dem jeweiligen Abwicklungsmodell.
Wichtige Hinweise
FAQ
Häufige Fragen zur THG-Quote
Wer kann die THG-Quote nutzen?
Grundsätzlich relevant ist die Person bzw. das Unternehmen, auf die bzw. das ein reines Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist. Im Einzelfall sind die aktuellen Voraussetzungen des Abwicklungsjahres zu prüfen.
Welche Fahrzeuge sind geeignet?
Für die pauschale Anrechnung des nicht-öffentlichen Ladens sind reine Batterieelektrofahrzeuge relevant. Plug-in-Hybride werden auf dieser EVN-Seite nicht als berechtigt dargestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die konkrete Bearbeitung wird insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Weitere Angaben können je nach Abwicklungspartner und Antragsjahr hinzukommen.
Wie hoch ist die THG-Vergütung?
Die Höhe ist nicht dauerhaft fest und kann sich je nach Markt- und Abwicklungsmodell verändern. Deshalb zeigt EVN auf der Website keinen dauerhaft garantierten Betrag.
Ist die THG-Quote auch für Firmenfahrzeuge möglich?
Ja, auch Unternehmen können für zugelassene reine Batterieelektrofahrzeuge relevante THG-Nachweise vermarkten lassen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zurück zur Übersicht Energielösungen. Quelle: Umweltbundesamt, „Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge“ (Stand 25.09.2026).
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Wenige Angaben genügen – den Fahrzeugschein können Sie auch im nächsten Schritt nachreichen.
